Als Fachpartner der interdomus Haustechnik legen wir großen Wert auf maßgeschneiderte Beratung und hochwertige Produkte. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihre Heizungssysteme nicht nur Ihren Erwartungen entsprechen, sondern auch mit modernster Technologie arbeiten, um Ihnen maximalen Komfort in Ihrem Heim zu bieten. Darüber hinaus gehen wir einen Schritt weiter, um Ihre Investitionen zu sichern und Ihnen zu helfen, Ihre Ausgaben langfristig im Auge zu behalten, indem wir die interdomus Haustechnik Funktionsgarantie* anbieten.
Die interdomus Haustechnik Funktionsgarantie* gewährleistet den anhaltenden Betrieb des Hauptsystems (gesamte Wärmeversorgung) und deckt, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, bis zu 10 Jahre ab. Bei Bedarf übernimmt sie effizient und problemlos sämtliche Material- und Arbeitskosten sowie zusätzliche Ausgaben bis zu 1.000 €, die aufgrund von Verbesserungen in der Konstruktion entstehen können. Diese Garantie* kann innerhalb von maximal 72 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme Ihres Wärmeerzeugers abgeschlossen werden, sofern dieser gemäß den Wartungsvorschriften des Herstellers gepflegt wurde.
Unsere angebotene Funktionsgarantie* umfasst das Primär system (die gesamte Wärmeerzeugung), das im Rahmen der Errichtung des Wärmeerzeugers installiert wurde. Ausgenommen ist die Wärmeverteilung (Sekundärsystem). Dazu gehören beispielsweise die Heizkörper.
Die Garantie ist möglich für die folgenden, nach deutschen Normen zugelassenen Anlagen-Komponenten: Gas- und Öl-Heizung, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermieanlage inkl. Speicher, Kamin, Elektro- Nachtspeicherheizung sowie BHKW und KWK.
Nicht mitversichert sind Verschleißteile. Hierzu zählen auch Teile, die im Rahmen von Wartungszyklen regel mäßig erneuert / getauscht werden.
Außerdem sind ausgeschlossen Elementarschäden, Schäden die durch unsachgemäße Nutzung (Vorsatz) verursacht wurden, sowie Schäden die durch die Gebäudeversicherung bereits abgedeckt sind.
* Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß oder an Verschleißteilen, welche nach Angaben des Herstellers bei Wartungsarbeiten auszutauschen sind, Schäden durch vorsätzliche oder unsachgemäße Handlungen oder Unterlassungen durch den Kunden oder Dritte. Die Garantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen. Eine regelmäßige, vom Hersteller empfohlene Wartung wird für die Versicherbarkeit vorausgesetzt.